IN DER RUHE LIEGT DIE KRAFT.

Ein erfolgreicher Flug ist nicht nur abhängig von Flugzeug, Wetter, Verkehr und den Piloten. Sondern ganz besonders auch von der Einstellung, die mit diesen einsteigt.  Eine positive Einstellung kann zunächst nur entstehen, wenn der zu überprüfende Pilot im Vorfeld ordentlich gebrieft wurde und sich entsprechend auf den Flug vorbereiten konnte. Dazu bekommt er ein telefonisches oder auch schriftliches Briefing von Michael einige Tage vorher. Vor dem Flug erfolgt eine ausreichende Vorbesprechung am Platz. So können dann beide mit einem guten Gefühl die gemeinsame Sache angehen.

Michael legt sehr großen Wert darauf, eine angenehme, entspannte Atmosphäre zu schaffen und den Checkflug vom Gedanken her als einen Schulflug mit besonderen Ansprüchen zu sehen. Es geht ihm mehr darum, dem Kandidaten noch etwas Wissen und Können zu vermitteln, als diesen knochenhart zu prüfen. Natürlich müssen die Kriterien des LBA-Prüfungsbogens in den entsprechenden Toleranzen erfüllt werden; und natürlich sollte es beispielsweise eine Selbstverständlichkeit sein, dass in allen Flugphasen Checklisten gelesen werden.

 

Es geht Michael also um die optimale Kombination eines entspannten Klimas mit einer gesunden Professionalität. Das betrifft auch das ausführliche De-Briefing nach dem Flug.

 

Und das darf er prüfen (bzw. schulen):

 

  • Jährliche / zweijährliche Befähigungsüberprüfungen (Proficiency Check) für Kassenberechtigungen MEP/SEP
  • In Verbindung damit die jährliche Befähigungsüberprüfung IFR-IR (SEP/MEP)
  • Praktische Erstprüfung (Skill Test) für den Erwerb der Klassenberechtigung (Class Rating) MEP/VFR, der IR-IFR Berechtigung (SEP/MEP) sowie der CPL Berufspilotenlizenz (auch kombinierter MEP/IR/CPL Skill Test für ATPL-Aspiranten)
  • Zweijährliche Übungsflüge (Min. 1 Std) zur Verlängerung der SEP-Berechtigung
  • ICAO Sprachprüfung Verlängerung Englisch Level 4 auch in Verbindung mit einem Checkflug (Ersatz des Teils „Listening Comprehension“)
  • ICAO Erstprüfung Level 4, Erstprüfung/Verlängerung Level 5 und Prüfung Level 6 im Rahmen einer Language Training Organisation (LTO)
  • Alle Sprachprüfungen sind auch online europaweit möglich und werden in den einzelnen Ländern anerkannt

Sollten Sie über den Status Ihrer  Berechtigung im Unklaren sein, bitte bei Michael melden. Er klärt Sie gerne auf oder informiert sich in Sonderfällen für Sie beim LBA.

 

Michaels Prüferberechtigung im Verzeichnis des Luftfahrt Bundesamtes.

 

Inhalte des Formblatts für Befähigungsüberprüfungen

 

 

 

Siehe auch "Informationen für Checkflug-Kandidaten" weiter unten auf der Seite.

     

 

So ist es eben: Mal wird der Motor gecheckt, mal der Mensch.

 

Informationen für Checkflug-Kandidaten

 

Bitte mailen Sie Michael im Vorfeld eine Kopie Ihrer Lizenz (Vorder- und Rückseite), so dass er den Status Ihrer Berechtigungen einsehen und die Dokumentation vorbereiten kann.

 

Vieles von dem was hier aufgeführt ist, mag für den professionell ausgebildeten Piloten eine Selbstverständlichkeit sein - es sei aufgrund gewisser Erfahrungen dennoch gesagt.

 

Es wird davon ausgegangen, dass Sie

 

  • Nach Absprache den Flugplan (falls erforderlich) aufgeben, sowie bei wiederholten Anflügen an einem Platz, diese mit dem Wachleiter in Langen absprechen (06103/7076600), 
  • Ein Wetterbriefing durchführen und Ihre Einschätzung der Situation (evtl. vorher telefonisch) mit  Michael besprechen,
  • Die aktuellen NOTAMS lesen und Michael entsprechend informieren,
  • Das notwendige Kartenmaterial mitbringen und sich im Cockpit so organisieren, dass Sie die jeweils benötigte Karte problemlos zur Hand haben,
  • Ein Kniebrett verwenden, um sich Notizen machen zu können (ATIS, Clearance) und das Kartenmaterial zu organisieren, wenn es sich nicht auf dem Tablet befindet,
  • Am Boden und in der Luft die notwendigen Checklisten lesen,
  • Die entsprechenden Briefings (Departure Briefing, Take-Off-Briefing, Emergency Briefing, Approach Briefing) durchführen.
  • Bei Unklarheiten entsprechend rückfragen und dies auch wiederholt tun, falls die Sache noch nicht vollständig klar ist.

Beachten Sie noch, dass der Prüfer bei der Befähigungsüberprüfung faktisch wie rechtlich der verantwortliche Pilot ist und auf dem jeweiligen Flugzeug versichert sein muss.

 

Bitte bringen Sie die Prüfgebühr in bar zur Prüfung mit. Auf Wunsch kann im Nachhinein auch eine Rechnung ausgestellt werden.

 

Viel Erfolg!

Michael Fröhling
Poststrasse 31
40213 Düsseldorf

Rufen Sie Michael einfach an unter

 

+49 172 2523048

 

schicken Sie ihm eine Mail unter

 

mike@checkpilot.de

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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