FAHRWERK RAUS ZUR LEICHTEREN INSTRUMENTENFLUG-LANDUNG.

Anfang des Jahres 2015 wurden endlich zwei neue IFR-Ausbildungsgänge, von der EASA für Europa vorgesehen, auch in Deutschland Realität. Das Strecken IR/IFR (Enroute IR, E-IR) und das Kompetenz-basierte IR/IFR (Competency-based IR, CB-IR). Damit wurde die Instrumentenflug-Ausbildung wesentlich erleichtert.

 

Theoretisch gesehen, ist weniger jetzt mehr.

Das neue durch EASA von 150 auf 80 Std. reduzierte IFR Theoriepaket wurde von einigem praxisfernen Ballast befreit und konsequenter auf die fliegerische Praxis von Privatpiloten ausgerichtet. So macht das Lernen mehr Sinn und einfach mehr Spaß. Es ist außerdem identisch für das Enroute IR/IFR (E-IR) und das Kompetenz-basierte IR/IFR (CB-IR). So braucht man, wenn man auf ein E-IR ein CB-IR aufbauen will, keine weitere Theorie mehr. Von den 80 Theoriestunden müssen nur 8 Std. als Präsenzunterricht in einer Schule absolviert werden; der Rest kann in einem zugelassenen Fernlehrgang erfolgen, wo man sein Lerntempo selbst bestimmen kann. Es werden folgende 7 Fächer unterrichtet: Luftrecht, Instrumentenkunde, Flugplanung, menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Funknavigation und IFR-Kommunikation. Die diesbezügliche Prüfung umfasst nur noch 150 Fragen und kann so an einem Tag beim Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig abgenommen werden. Da auch in Deutschland bei IFR grundsätzlich in Englisch gefunkt wird, benötigt es auch eines Nachweises von mindestens ICAO-Sprachlevel 4 in Englisch ebenso wie des AZF-Funksprechzeugnisses.

 

Praktisch, wenn es auch praktisch leichter wird.

Erfreulich ist hier zunächst einmal die anstehende Möglichkeit nach EASA ein Enroute IR (E-IR) zu erlangen, bei dem zwar die komplette IFR-Theorie (bereits verringert, s.o.), aber nur 15 praktische Ausbildungsstunden anfallen. Das grundsätzliche Konzept eines reinen Strecken-IFR gab es schon seit langem als „IMC-Rating" in UK und hat sich dort offensichtlich so bewährt, so dass man es nun europaweit anbietet. Wie der Name schon sagt, ist IFR hier auf den reinen Streckenflug limitiert; Ab- und Anflüge dürfen nur nach VFR erfolgen und es gelten die VFR-Wettermindestbedingungen für den jeweiligen Luftraum . Hier können bis zu 5 Std. mit einem Fluglehrer außerhalb der Schule – z.B. auf dem eigenen Flugzeug - erfolgen. Stunden auf einem Simulator sind für diese Ausbildung nicht vorgesehen. 

Mit dem Competence Based IR (CB-IR) können dann auch An- und Abflüge nach IFR erfolgen (Minimum für den Anflug 200 ft und eine Landebahnsicht von 550 m). Hier ist zunächst ebenso erfreulich, dass statt der bisherigen Mindeststundenanzahl von 50 nur noch 40 Std. anfallen. Davon können maximal 25 Std. auf einem Simulator (FNPT II oder FFS) erfolgen und wiederrum bis zu 30 Std. mit einem Fluglehrer außerhalb der Schule – z.B. auf dem eigenen Flugzeug - durchgeführt werden. Dabei ergeben sich rechnerisch eine Reihe von individuell sinnvollen bzw. gewünschten Kombinationsmöglichkeiten. Anzuraten bleibt aber auf jeden Fall, das bewährte Verfahren, die Ausbildung im Simulator zu beginnen und erst dann wirklich in die Luft zu gehen, wenn alle Verfahren sitzen. Denn im Flugzeug kann man nicht mal eben den Freeze-Button drücken und etwas in Ruhe noch einmal erklären. Dem gegenüber steht die kontroverse von EASA kommunizierte Idee, zuerst mit dem Fluglehrer außerhalb der Schule im Flugzeug zu beginnen und dann die individuell notwendigen Stunden in der Schule nach einer Kompetenzbeurteilung durch diese zu erbringen. Vorstellbar wäre ja auch, dass Fluglehrer und Schüler unabhängig von einem Ausbildungsverlauf in der Schule von dieser einen Simulator anmieten und so die „schulunabhängige" Ausbildung beginnen. 

 

Und hier noch mal eine Zusammenfasung:

 

DIE THEORIEAUSBILDUNG E-IR UND CB-IR

  • 80 Unterrichtsstunden, davon mindestens 8 in einer Flugschule (ATO) als Präsenzunterricht, der Rest kann über einen Fernlehrgang im Selbststudium erfolgen.
  • Inhalt und Umfang ist für Enroute IR/IFR (EIR) und kompentenz-basiertes IR/IFR (C-IR) identisch; wer nach dem E-IR das CB-IR erwirbt, braucht weder Theorieunterricht noch –prüfung.
  • Theoriefächer sind Luftrecht, Instrumentenkunde, Flugplanung, Menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Funknavigation, IFR-Kommunikation.
  • Zu letzterem zählt das Allgemeine Sprechfunkzeugnis AZF und die ICAO-Sprachbefähigung Englisch mindestens mit Level 4.

 

DIE PRAXIS ENROUTE IR/IFR (E-IR)

  • Voraussetzung: 20 Stunden Überlandflugerfahrung als PIC und eine Nachtflugberechtigung, wenn bei Nacht nach IFR geflogen werden soll.
  • 15 Stunden IFR-Flugunterricht an einer Flugschule, bis zu 5 Flugstunden können durch Training mit einem IFR-Fluglehrer ersetzt werden.

 

DIE PRAXIS KOMPETENZ-BASIERTES IR/IFR (C-IR)

  • Voraussetzung: 50 Stunden Überlandflugerfahrung als PIC und eine Nachtflugberechtigung, wenn bei Nacht nach IFR geflogen werden soll.
  • 40 Stunden IFR-Flugunterricht an einer Flugschule, davon können bis zu 30 Stunden durch Training mit einem IFR-Fluglehrer ersetzt werden. Bis zu 10 Stunden können in einem FNPT-I- oder bis zu 25 Stunden in einem FNPT-II- oder FF-Simulator absolviert werden.
  • Die anrechenbaren 30 Std. mit einem Fluglehrer außerhalb einer Schule können zum Teil auch ersetzt werden duch IFR-PIC-Stunden; z.b. Stunden. die man nach Absolvierung eines Enroute-IFR selber geflogen ist
  • Ebenfalls voll anrechenbar sind die 15 Std. praktische Ausbildung für die Erlangung des Enroute-IFR

 

In nächster Zeit soll lt. EASA die IFR-Ausbildung noch einmal revidiert werden. Das Enroute IR wurde nicht gut angenommen und wird auslaufen. Dafür wird es ein sogenanntes "Basic Instrument Rating" geben. Dabei handelt es sich um ein Kernmodul, welches so noch nicht nutzbar ist. Es kann bzw. muss um weitere Module erweitert werden. Also um die Module Streckenflug, Warteverfahren, Abflüge und Anflüge.

Es können IFR-Abflüge und Anflüge geflogen werden - allerdings nur bis zu einem höhren Minimum (z.B. +200 Fuß).

Das Ganze soll dann mit entsprechenden reduzierten Theoriemodulen verbunden werden. Eine solche Ausbildung wäre allerdings nicht ICAO-konform; d.h. man dürfte die Berechtigung nur innerhalb Europas nutzen. Ob, für den Fall, dass man alle Module erworben hat, die Berechtigung mit dem Competency-based-IR gleichzusetzen wäre und in dieses überführt werden könnte, bleibt abzuwarten.

 


 
Mehr grenzenlose Freiheit: Bald werden sich Lehrer und Schüler auch außerhalb einer Schule über den Wolken vergnügen.

Michael Fröhling
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