FAHRWERK RAUS ZUR LEICHTEREN INSTRUMENTENFLUG-LANDUNG.

Die Ausbildung zum Kompetenz-basiertes IR/IFR

Anfang des Jahres 2015 wurde endlich ein neuer IFR-Ausbildungsgang, von der EASA für Europa vorgesehen, auch in Deutschland Realität: das Kompetenz-basierte IR/IFR (Competency-based IR, CB-IR). Damit wurde die Instrumentenflug-Ausbildung wesentlich erleichtert.

 

Theoretisch gesehen, ist weniger jetzt mehr.

Das neue durch EASA von 150 auf 80 Std. reduzierte IFR Theoriepaket wurde von einigem praxisfernen Ballast befreit und konsequenter auf die fliegerische Praxis von Privatpiloten ausgerichtet. So macht das Lernen mehr Sinn und einfach mehr Spaß. Von den 80 Theoriestunden müssen nur 8 Std. als Präsenzunterricht in einer Schule absolviert werden; der Rest kann in einem zugelassenen Fernlehrgang erfolgen, wo man sein Lerntempo selbst bestimmen kann. Es werden folgende 7 Fächer unterrichtet: Luftrecht, Instrumentenkunde, Flugplanung, menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Funknavigation und IFR-Kommunikation. Die diesbezügliche Prüfung umfasst nur noch 150 Fragen und kann so an einem Tag beim Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig abgenommen werden. Da auch in Deutschland bei IFR grundsätzlich in Englisch gefunkt wird, benötigt es auch eines Nachweises von mindestens ICAO-Sprachlevel 4 in Englisch ebenso wie des AZF-Funksprechzeugnisses.

 

Praktisch, wenn es auch praktisch leichter wird.

Mit dem Competence Based IR (CB-IR) können dann auch An- und Abflüge nach IFR erfolgen (Minimum für den Anflug 200 ft und eine Landebahnsicht von 550 m). Hier ist zunächs erfreulich, dass statt der bisherigen Mindeststundenanzahl von 50 nur noch 40 Std. anfallen. Davon können maximal 25 Std. auf einem Simulator (FNPT II oder FFS) erfolgen und wiederrum bis zu 30 Std. mit einem Fluglehrer außerhalb der Schule – z.B. auf dem eigenen Flugzeug - durchgeführt werden. Dabei ergeben sich rechnerisch eine Reihe von individuell sinnvollen bzw. gewünschten Kombinationsmöglichkeiten. Anzuraten bleibt aber auf jeden Fall, das bewährte Verfahren, die Ausbildung im Simulator zu beginnen und erst dann wirklich in die Luft zu gehen, wenn alle Verfahren sitzen. Denn im Flugzeug kann man nicht mal eben den Freeze-Button drücken und etwas in Ruhe noch einmal erklären. Dem gegenüber steht die kontroverse von EASA kommunizierte Idee, zuerst mit dem Fluglehrer außerhalb der Schule im Flugzeug zu beginnen und dann die individuell notwendigen Stunden in der Schule nach einer Kompetenzbeurteilung durch diese zu erbringen. Vorstellbar wäre ja auch, dass Fluglehrer und Schüler unabhängig von einem Ausbildungsverlauf in der Schule von dieser einen Simulator anmieten und so die „schulunabhängige" Ausbildung beginnen. 

 

Und hier noch mal eine Zusammenfassung:

 

DIE THEORIEAUSBILDUNG CB-IR

  • 80 Unterrichtsstunden, davon mindestens 8 in einer Flugschule (ATO) als Präsenzunterricht, der Rest kann über einen Fernlehrgang im Selbststudium erfolgen.
  • Theoriefächer sind Luftrecht, Instrumentenkunde, Flugplanung, Menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Funknavigation, IFR-Kommunikation.
  • Zu letzterem zählt das Allgemeine Sprechfunkzeugnis AZF und die ICAO-Sprachbefähigung Englisch mindestens mit Level 4.

 

DIE PRAXIS KOMPETENZ-BASIERTES IR/IFR (C-IR)

  • Voraussetzung: 50 Stunden Überlandflugerfahrung als PIC und eine Nachtflugberechtigung, wenn bei Nacht nach IFR geflogen werden soll.
  • 40 Stunden IFR-Flugunterricht an einer Flugschule, davon können bis zu 30 Stunden durch Training mit einem IFR-Fluglehrer ersetzt werden. Bis zu 10 Stunden können in einem FNPT-I- oder bis zu 25 Stunden in einem FNPT-II- oder FF-Simulator absolviert werden.
  • Die anrechenbaren 30 Std. mit einem Fluglehrer außerhalb einer Schule können zum Teil auch ersetzt werden duch IFR-PIC-Stunden; z.b. Stunden. die man nach Absolvierung eines Enroute-IFR selber geflogen ist
  • Ebenfalls voll anrechenbar sind die 15 Std. praktische Ausbildung für die Erlangung des Enroute-IFR

 

Die Ausbildung zum Basis-IR/IFR

Basic IR/IFR

Das neue Basic IFR (BIR) löst das Enroute IFR ab. Mit diesem wollte man einen erleichterten Einstieg in den Instrumentenflug ermöglichen – ein von den Ausbildungsstunden her reduziertes Training, dessen Berechtigung dann aber nur einen IFR-Streckenflug ermöglichte. Die Resonanz darauf hielt sich sehr in Grenzen, sodass man es inzwischen abgeschafft hat.

Das Basic IFR bietet die Möglichkeit auch An- und Abflüge zu fliegen – allerdings gegenüber dem Competency IFR mit erhöhten Minima (s.u.). Darüber hinaus gibt es wesentliche Erleichterungen:

  • Keine Mindeststunden zum Beginn der Ausbildung erforderlich. Kann direkt nach Erlangung der PPL begonnen werden
  • Stufenweise Ausbildung in 3-4 Modulen (s.u.)
  • Grundsätzlich keinerlei Mindeststunden für Theorie und Praxis vorgeschrieben
  • Keinerlei Fristabläufe (Ausnahme theoretische Prüfung, s.u.)
  • Teile der Ausbildung können auch mit einem freien Lehrer außerhalb der Schule erfolgen
  • Relativ leichte spätere Erweiterung der Berechtigung auf das Competency based IFR (s.u.)

Einschränkungen

  • Nur in EASA-Staaten gültig
  • High Performance Aircraft (z.B. Turboprop, Jet) ausgenommen
  • Erhöhte Minima/Wetterbedingungen für IFR-Abflüge und Anflüge (s.u.)

Theorieausbildung

  • Identisch mit CB-IR, 80 Stunden bei Fernlehrgang, davon 8 Stunden Nahunterricht 
  • Die Theorie sollte, aber muss nicht mit der Prüfung abgeschlossen sein, bevor mit der Praxis begonnen wird
  • Die theoretische Prüfung kann theoretisch entsprechend der Module 1-3 in drei Stufen beim Luftfahrtbundesamt absolviert werden. Allerdings bietet sich auch die Möglichkeit einer einzigen Prüfung für alle Module an.
  • Ab dem ersten Prüfungstermin muss die theoretische Prüfung innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen sein. Danach gibt es kein Ablaufdatum mehr.
  • Die sieben Theoriefächer sind: Luftrecht, Allgemeine Luftfahrzeugkunde, Flugplanung und Überwachung, Menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Funknavigation, IFR Kommunikation (Sprechfunkverfahren)

Erhöhte Minima/Wetterbedingungen

  • Abflug: 1.500 m Bodensicht / 600 Fuß Wolkenuntergrenze
  • Anflug: 1.500 m Bodensicht / 600 Fuß Wolkenuntergrenze, oder das Minimum für den relevanten Approach – was auch immer höher ist.
  • Alle Entscheidungshöhen liegen 200 Fuß über denen für das klassische CAT I IFR/IR bzw. für das Competency based IFR/IR

 


 
Mehr grenzenlose Freiheit: Bald werden sich Lehrer und Schüler auch außerhalb einer Schule über den Wolken vergnügen.

Michael Fröhling
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